öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
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Sie benötigen ein Gutachten oder Beratung in landwirtschaftlichen Bewertungs- oder Entschädigungsfragen?

Dann informieren Sie sich auf den folgenden Seiten oder nehmen Sie direkt Kontakt auf:

Tel.: 05225/897920

E-Mail: ralf.sieker@gmail.com

Zur Person

Ralf Sieker, Assessor der Agrarwirtschaft, Dipl.-Ing. agr.

Seit 1997 von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

  • Fachgebiete
    • Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben
    • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
    • Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden
    • Bewertung von lebendem und totem Inventar
    • Landwirtschaftliches Rechnungswesen
  • Studium der Agrarwissenschaften an der Universität Göttingen
  • Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen
  • Mitglied im Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS)
  • Vorstandsmitglied im Landesverband Nordrhein-Westfalen des HLBS
  • Langjährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Herford

Leistungen

Die öffentliche Bestellung für Bewertungsfragen umfasst ein breites Spektrum verschiedener Taxationsaufgaben. Folgende Arbeits- und Kompetenzbereiche möchte ich hervorheben:

  • Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe bei Verkäufen, Erb- und Eheauseinandersetzungen
  • Taxation von Entschädigungsbeträgen beim Landentzug und bei enteignungsgleichen Eingriffen
  • Bewertung landwirtschaftlicher Wirtschafts- und Wohngebäude
  • Bewertung landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • Bewertung von Flächen mit (künftig) außerlandwirtschaftlichen Nutzungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnrechte, Altenteilsrechte)
  • Taxationen aus steuerlichen Anlässen (z.B. Gemeine Werte bei Betriebsaufgaben, Teilwerte, Wertermittlung für Erb- und schenkungssteuerliche Zwecke
  • Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bei Eheauseinandersetzungen
  • Bewertung von landwirtschaftlichem Inventar (Landmaschinen, Nutztiere, Feldinventar, Vorräte)
  • Taxationen bei Auflagen für den Wasser-, Natur- und Bodenschutz